1. Allgemeine Bedingungen

Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) in ihrer aktuellen Version, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche wir selbst unseren Fabrikanten gegenüber eingehen müssen, gehen auf den Abnehmer unserer Ware oder Dienstleistung über und sind bei Weitergabe an einen Dritten diesem zu überbinden.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder unwirksam erweisen, so werden sie durch diejenige Regelung ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Im weiteren bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB davon unberührt.

2. Offerten

Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. Wo nichts vermerkt ist, gilt eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen ab Datum der Offerterstellung. Von dieser Gültigkeitsdauer sind Produkte ausgenommen, für die Tagespreise gelten wie Speichermedien (Memory, Harddisks, Flash Memory u. dgl.); für diese Produktegruppe gilt in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Offertstellung.
Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten bearbeiten. An allen Projektstudien, Zeichnungen und Entwürfen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.

3. Preise und Aufträge

Alle Preisangaben auf Preislisten, Prospekten und in elektronischen Medien sind ohne anderslautende ausdrückliche Zusage freibleibend und unverbindlich. Die angegebenen Preise verstehen sich bei folgenden Zahlungsmitteln: Barzahlung, Vorauskasse per Bank-/Postüberweisung, Nachnahme oder Zahlung per Bank-/Postüberweisung. Die Preise gelten ab Geschäftsstelle Cropmark AG (Abholpreise „Ex Works“), exklusive Versand, Verpackung und Versicherung. Für sämtliche Warensendungen verrechnen wir Verpackungs-, Porto- und Transportversicherungsspesen (bei Auslandsendungen zuzüglich Verzollungsspesen).

Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung der Bonität oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starker Währungsschwankungen Änderungen ergeben, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
Bei der Annulierung von Aufträgen werden dem Besteller die Kosten für unsere Umtriebe in Rechnung gestellt. Aufträge können vom Kunden schriftlich (Brief), telefonisch oder in elektronischer Form (Email, Web-Shop) erfolgen. Mit seiner Bestellung anerkennt der Kunden die Gültigkeit der AGB der Cropmark AG in seiner aktuellen Version.

4. Lieferfrist, Erfüllung der Lieferung und Transportschäden

Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus, respektive bei Direktlieferung unseres Lieferanten deren Haus, verlässt. Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wurde. Die Verpackung der Ware erfolgt mit grösster Sorgfalt. Im Falle eines Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist.
Teillieferungen sind ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zulässig, ausser in Fällen, in denen der Kunde bei Aufragserteilung ausdrücklich und in schriftlicher Form eine Teillieferung ausgeschlossen hat. Die Portokosten können bei Teillieferungen in angemessener Höhe erhöht werden. Teillieferungen können jeweils separat in Rechnung gestellt werden.
Treten Umstände ein, welche nicht im Einflussbereich der Cropmark AG stehen, insbesondere bei Streiks, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- und Betriebssperre beim Hersteller, Transportprobleme, kriegerische Ereignisse, und einen Lieferverzug oder eine Unmöglichkeit der Lieferung bewirken, ist Cropmark AG berechtigt, ohne Schadensersatzfolge vom Vertrag zurückzutreten.

5. Eingangsprüfung und Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Eingang der Produkte oder Dienstleistungen diese auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Allfällige Mängel sind sofort, spätestens jedoch 3 Tage nach Ablieferung resp. Abholung schriftlich der Cropmark AG anzuzeigen. Geht keine Mängelrüge innert der gesetzten Frist oder verspätet ein, so gilt die Lieferung oder Dienstleistung als durch den Kunden genehmigt und es erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche, die auf Mängel bei der Auslieferung zurückzuführen sind. Hiervon ausgenommen sind Mängel, welche bei sorgfältiger Eingangsprüfung nicht erkennbar waren.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr

Mit der Aufgabe der Produkte zum Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Bei Abholung gehen Nutzen und Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft der Produkte auf den Kunden über.

7. Warenrücksendungen und Umtausch

Warenrücksendungen können nur nach vorgängigen Anmeldung und Autorisierung durch die Cropmark AG erfolgen. Eine Rücksendung gilt dann als autorisiert, wenn eine RMA-Nr. oder Auftragsnummer dem Kunden vergeben wurde. Eine Autorisierung zur Rücksendung bewirkt nicht eine automatische Rücknahmeverpflichtung durch die Cropmark AG, sondern regelt lediglich die Annahme von durch uns verkaufte Produkte zum Zweck des Umtausches, Reparatur, Entsorgung oder Gutschrift. Die Cropmark AG behält sich in jedem Fall die Prüfung der Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit vor einer Bearbeitung oder Rücknahme gegen Gutschrift vor.

Auf Kundenwunsch speziell bestellte Produkte sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
Für die Umtriebe einer Rücknahme oder Umtausches kann die Cropmark AG einen angemessenen Unkostenbeitrag in Rechnung stellen.

8. Gewährleistung und Haftung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde oder auf der Rechnung vermerkt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist von durch uns verkauften Produkte 24 Monate ab Lieferdatum für Hardware. Hiervon sind ausgenommen: Batterien resp. Akkus, für die eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferdatum gilt. Cropmark AG ist nicht verpflichtet, weiterführende Gewährleistungsfristen des Herstellers oder von Lieferanten in vollem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Für Software gelten 90 Tage, für Reparaturen 3 Monate Gewährleistungsfrist ab Lieferdatum. Erfüllungsort für die Gewährleistung ist Wettingen. Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist auftretenden Fehler, deren Existenz nachweisbar auf schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation zurückzuführen ist. Es wird keine Gewährleistung für die Kompatibilität der verkauften Hard- und Software mit der bestehenden oder anzuschaffenden Hard- und Software gewährt. Bei Verbrauchsmaterialien wie Tapes, SSDs und Harddisks wird nur die Formatierbarkeit und Funktionstüchtigkeit bei Auslieferung garantiert. 

Bestehen allfällige Mängel, so hat der Kunde diese spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form der Cropmark AG anzuzeigen. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Hiervon ausgenommen sind Mängel, welche bei sorgfältiger Eingangsprüfung nicht erkennbar waren.
In jedem Fall lehnt die Cropmark AG die Gewährleistung für Mängel ab, welche verursacht wurden durch
– unsachgemässe Benutzung, Lagerung, Transport oder Handhabung;
– mangelhafte Wartung;
– Missachtung von Bedienungs-, Betriebs- und/oder Installationsvorschriften;
– nicht von der Cropmark AG bewilligten oder ausgeführten Modifikationen oder Reparaturen;
– natürlichen Verschleiss und/oder übermässige Beanspruchung;
– Verwendung für nicht vorgesehene Zwecke und/oder in nicht für das Produkt vorgesehenen Umgebungen;
– Verwendung von fremden Teilen und Zubehör; sowie
– anderen Gründen, die Cropmark AG nicht zu vertreten hat.
Unsere Haftung beschränkt sich, nach unserer Wahl, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände, auf Reparatur oder auf Rückerstattung des Zeitwertes der nicht ersetzten Produkte. Jede weitergehende Gewährleistung oder Haftung, insbesondere für Datenverluste, Installationskosten von ausgetauschten oder reparierten Produkten, sowie für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entsteht, wird abgelehnt.
Verpackungs- und Frachtkosten gehen für die Anlieferung zu Lasten des Kunden, für die Rücklieferung der Ersatzware zu Lasten der Cropmark AG. Vor jeder Rücksendung muss eine Autori-sierung (RMA Nummer) beantragt werden. Produkte, die ohne gültige RMA Nummer oder die nicht bei uns bezogen wurden, können unbearbeitet liegen bleiben oder kostenpflichtig zum Kunden retourniert werden. Eine RMA Nummer bleibt jeweils für eine Dauer von 14 Tagen gültig; die RMA Nummer muss im Adressfeld gut sichtbar vermerkt werden.

9. Zahlungskonditionen, Kreditlimit, Zahlungsverzug, Verrechnungsausschluss und Eigentumsvorbehalt

Die Zahlung hat bar oder per Überweisung auf unsere Bank- und Postkonti zu erfolgen. Andere Zahlungsformen werden nur mit ausdrücklicher Bewilligung durch die Cropmark AG akzeptiert. Die Zahlungsfrist beträgt bei Lieferung auf Rechnung 10 Tage ab Datum Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart und auf der Rechnung festgehalten wurde. Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken zuzüglich Versand-, Porto- und Versicherungskosten und exklusive gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer.

Cropmark AG kann jedem Kunden ein Kreditlimit einräumen. Wird dieses Limit überschritten oder bestehen Hinweise auf Zahlungsschwierigkeiten und/oder –unfähigkeit des Kunden, kann Cropmark AG ohne Vorankündigung die weitere Belieferung stoppen.
Der Kunde gelangt nach Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins wird ab dem 1. Tag nach Ablauf der gewährten Zahlungsfrist geschuldet und beläuft sich auf 5% des Rechnungstotals. Zusätzlicher Schaden, welcher der Cropmark AG durch verspätete Zahlung oder das Ausbleiben der Zahlung verursacht wurden, können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere sämtliche Mahn- und Umtriebskosten für das Inkasso sowie Betreibungs-, Gerichts- und Anwaltskosten.
Das Zurückhalten von Zahlungen und Verrechnen unserer Forderungen mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen ist nicht statthaft.
An allen von uns verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Ein Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister kann erfolgen.

10. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten ist der ausschliesslich das Schweizerische Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist Wettingen. Nach unserer Wahl kann der Kunde aber auch an seinem Wohnsitz, seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder dem Sitz des Gesellschaft belangt werden. Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einverständlich zu lösen.

Warenkorb
Nach oben scrollen